Als PV-Mitglied vom Förder-Service Plus profitieren

Als Mitglied kannst du unseren besonderen Förderservice nutzen und dich damit als Problemlöser für deine Kunden positionieren. Wir erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) und übernehmen die komplette Abwicklung – von der technischen Projektbeschreibung bis zum Projektnachweis. So wird dein Kunde umfassend unterstützt und profitiert problemlos von der Förderungsauszahlung.

Die meistgestellten Fragen bei der Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen

Welche interessanten Förderprogramme stehen bei energetischen Sanierungs-maßnahmen zur Verfügung?

Hier geht es um die drei wichtigsten Subventionsmög-
lichkeiten bei Einzelmaßnahmen:

Die BEG EM des BAFA
Der Steuerbonus nach dem EStG § 35c
Der Ergänzungskredit 359 der KfW

Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem:

Die energetische Sanierungen von Steil- und Flachdächern

Die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Dachfenstern
Die energetische Sanierung oder die Errichtung von Gauben
Die Wärmedämmung auf der obersten Geschossdecke
Die energetische Sanierungsmaßnahmen von Fassaden

Was wird alles gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich die wärmedämmtechnischen Verbesserungen und alle hierfür notwendigen „Umfeldmaßnahmen“.
Dazu gehören unter anderem:

Bei der Erneuerung oder
dem erstmaligen Einbau von Dachfenstern
Der Ausbau und die Entsorgung vorhandener Fenster
Die Auswechslungen und die statische Ertüchtigung
Der außenliegende Sonnenschutz (Rollläden und Markisen)
Die Innenverkleidung
Bei der klassischen Dachsanierung
Die Baustelleneinrichtung
Der Gerüstauf- und abbau
Die Abbrucharbeiten einschließlich Entsorgung
Die statische Ertüchtigung innerhalb der Dachkonstruktion
Alle vorbereitenden Arbeiten
Die Dacheindeckung
Die Klempnerarbeiten
Bei der energetischen Sanierung
oder dem erstmaligen Einbau von Gauben
Die Baustelleneinrichtung
Der Gerüstauf- und -abbau
Die Abbrucharbeiten einschließlich der Entsorgung
Die statische Ertüchtigung, Auswechslungen usw.
Alle vorbereitenden Arbeiten
Die neue Dacheindeckung
Die Klempnerarbeiten
Die Wandverkleidungen einschließlich der Unterkonstruktionen
Die Gaubenfenster einschließlich dem außenliegenden Sonnenschutz
Bei der Wärmedämmung
der obersten Geschossdecke

Auch die bereits vorher genannten Maßnahmen, jedoch gibt es hier eine Besonderheit. Wenn sich die Dacheindeckung in einem schlechten Zustand befindet und deshalb mit Feuchteschäden auf der neuen obersten Geschossdecke zu rechnen ist, oder falls es technische Umsetzungsprobleme bei der Ausführung der energetischen Maßnahme gibt, dann kann unter Umständen auch die Dachsanierung einschließlich aller vorbeschriebenen Umfeldmaßnahmen gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

BEG EM

  • Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Die maximale förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, was einer maximalen Förderung von 4.500 € pro Wohneinheit entspricht.
  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): Die Förderung erhöht sich auf 20 %, und die Investitionssumme beträgt 60.000 € pro Wohneinheit, was zu einer maximalen Förderung von 12.000 € pro Wohneinheit führt.

Steuerbonus

Die Förderung beträgt 20 % der Sanierungskosten bis zu einer Investitionssumme von 200.000 €, verteilt auf drei Jahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr). Dies ergibt eine maximale Fördersumme von 40.000 €, abhängig von der Steuerlast des Antragstellers.

Welche technischen Anforderungen werden an die Wärmedämmung gestellt?

Die gesetzlichen Anforderungen der GEG müssen bei geförderten, energetischen Sanierungsmaßnahmen übertroffen werden. Der U-Wert darf nach der Sanierung folgende Werte nicht überschreiten:

  • Bei Dächern maximal 0,14 W/(m2·K)
  • Bei der obersten Geschossdecke maximal 0,14 W/(m2·K)
  • Bei Gaubendächern und Gaubenwänden maximal 0,20 W/(m2·K)
  • Bei Fassaden maximal 0,20 W/(m2·K)
  • Bei Gauben- und Fassadenfenstern maximal 0,95 W/(m2·K)
  • Bei Dachfenstern maximal 1,0 W/(m2·K)
Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter für die Gebäude?
Ein Höchstalter gibt es nicht. Jedoch ein Mindestalter:

  • Bei der BEG EM muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Beim Steuerbonus muss das Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein.
Muss der Antragsteller das Haus selbst bewohnen?
  • Bei der BEG EM ist das nicht zwingend notwendig.
  • Bei der Inanspruchnahme des Steuerbonus muss der Antragsteller selbst in dem Haus wohnen und es darf nicht zu monetären Zwecken vermietet sein.
Müssen Häuser generell energetisch saniert werden?
Es gibt grundsätzlich kein Sanierungsgebot. Nur wenn bauliche Maßnahmen an der energetisch wirksamen Hülle, zum Beispiel dem Dach, dem Fenster oder der Fassade durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen des GEG. Ausnahme ist die oberste Ge-
schossdecke, die energetisch wirksam wärmegedämmt sein muss. Der Stichtag hierfür war der 31.12.2015. Nach dem Gesetzgeber gibt es keine ungedämmten obersten Geschossdecken mehr, in der Praxis sieht dies jedoch oft anders aus.
Muss immer vor der Sanierung ein Antrag gestellt werden?

BEG EM: Bevor die technische Projektbeschreibung erstellt und der Antrag gestellt wird, muss ein Auftrag zwischen Antragsteller und dem Auftragnehmer des Hauptgewerks geschlossen sein. Dieser Auftrag muss entweder eine auflösende oder eine aufschiebende Be-
dingung enthalten:

  • Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag gilt erst bei Förderzusage.
  • Auflösende Bedingung: Der Vertrag gilt bei Förderabsage nicht mehr.
  • Umsetzungszeitraum: Im Auftrag muss ein Umsetzungszeitraum genannt werden, der innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegen muss. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden.

Steuerbonus: Kein Antrag vorab notwendig.

Wird immer ein Energieberater gebraucht?
  • BEG EM: Einschaltung eines Energieeffizienzexperten ist Voraussetzung.
  • Steuerbonus: Nicht erforderlich, Bestätigung durch Handwerker (Fachunternehmererklärung) genügt.
Werden Energieberaterkosten auch gefördert?
  • BEG EM: Die Kosten für den Energieeffizienzexperten werden bis zu einer Höhe von 5.000 € mit 50 % gefördert. Ab 3 Wohneinheiten werden bis zu 2.000 € pro Wohneinheit mit 50 % gefördert.
  • Steuerbonus: Die Förderung beträgt ebenfalls 50 %, wobei die Energieberatungskosten bei 4.000 € gedeckelt sind.
  • Sanierungsfahplan (iSFP): Es werden 50% der Energieberaterkosten bis max. 650 € gefördert)
Wann werden die Förderung bzw. der Steuerbonus ausgezahlt?
  • BEG EM: Nach Beendigung der Baumaßnahme beantragt der Energieeffizienzexperte die Auszahlung. Die Bearbeitungszeit hängt von der Geschwindigkeit des BAFAs ab.
  • Steuerbonus: Innerhalb von drei Jahren im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Können BEG EM geförderte Sanierungen zusätzlich steuerlich abgesetzt werden?
Nein, eine Kombination der einzelnen Programme ist nicht möglich. Es gibt auch keine Doppelförderung.
Wie funktioniert die BEG EM?
  • Antragsteller sind Eigentümer oder Wohneigentümergemeinschaften.
  • Die maximale Investitionssumme beträgt 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP).
  • Zuerst den Auftrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung mit dem Hauptgewerk abschließen. Vor der Zusage nicht mit der Sanierung beginnen.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Erstellung des technischen Projektnachweis nach der Ausführung.
Wie funktioniert der KfW Ergänzungskredit 359?
Nach Einreichung der technischen Projektbeschreibung (TPB für die Sanierung der Gebäudehülle) oder der Bestätigung zum Auftrag (BzA bei der Heizungssanierung) kann der Antragsteller den Ergänzungskredit über seine Hausbank bei der KfW beantragen. Voraussetzung ist eine vorliegende Zusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA für eine Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

  • Es werden dabei maximal 120.000 € insgesamt gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 90.000 € pro Jahr beträgt.
  • Der Ergänzungskredit gilt nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit.
Wie funktioniert der Steuerbonus?
  • Die förderfähige Sanierungssumme beträgt maximal 200.000 €.
  • Der Steuerbonus in Höhe von 20 % wird über drei Jahre gewährt.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das Haus selbst bewohnen.
  • Voraussetzung ist die Höhe der Steuerschuld.
  • Ein Energieeffizienzexperte kann, muss aber nicht eingeschaltet werden.
Welches der einzelnen Programme ist besser?

Es kommt auf die spezifischen Umstände an. Es gibt kein Patentrezept.

  • BEG EM: Die Förderung wird nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die Erstellung des technischen Projektnachweis ausgezahlt. Es wird ein Energieeffizienzexperte benötigt.
  • Steuerbonus: Geeignet für Investitionssummen über 60.000 €/WE. Aber nur dann, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt und
    nicht vermietet.
  • Eine Kombination der beiden Programme ist bei
    umfangreicheren Sanierungen denkbar.
Was heißt BEG EM?
BEG EM steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“. Es handelt sich um ein Förderprogramm, das darauf abzielt, die Energieeffizienz von Gebäuden durch einzelne Maßnahmen zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Wärmedämmung, die Optimierung der Anlagentechnik und die Erneuerung von Heizsystemen.
Wie lange dauert der Prozess?
Nach Einreichung des Förderantrags und Abschluss der Arbeiten erfolgt die Auszahlung der Förderung. Bei der BEG hängt die Bearbeitungszeit vom BAFA ab. Erfahrungsgemäß zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten.
Welche Unterlagen muss der Handwerker beim Steuerbonus erbringen?
In der Fachunternehmererklärung bestätigt der Handwerksunternehmer, dass er die energetischen Sanierungen nach geltenden Vorschriften ausgeführt hat. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung und die Gewährung des Steuerbonus. Weiterhin ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsel und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Endsprechende Nachweise sind zu führen.
Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als ursprünglich beantragt?
Bei der BEG EM erfolgt die Auszahlung der Förderung nach dem tatsächlichen Zahlbetrag der geprüften und freigegebenen Schlussrechnung bis zur Höhe der Antragstellung. Kostensteigerungen sollten großzügig bei der Antragstellung mit eingeplant werden.
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Die Wirtschaftlichkeit ist durch die 15- bis 20-prozentige Subvention gegeben. Bei höheren Sanierungskosten ist die Einsparung durch die Förderungen entsprechend höher. Der Mehrpreis bezieht sich bei der Dachsanierungen, bei der Fassadensanierung oder bei der Wärmedämmung der obersten Geschossdecke ausschließlich auf die Erhöhung der Wärmedämmung. Bei der Dachsanierung schlägt noch die etwas höhere Bekleidung der Dachränder und der Mehraufwand bei der Befestigung der Wärmedämmung zu Buche. Alle sonstigen Kosten bleiben aber gleich. Bei den Fenstern sind es die Mehrkosten von Zweifach- auf die Dreifachverglasung. Auch hier sind alle anderen Kosten nahezu gleich. Grundsätzlich gilt es, je höher die Sanierungskosten, desto höher ist die Einsparung durch die Förderungen.
Kann ich die BEG-Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?
Kombinieren geht, nur nicht beides gleichzeitig in Anspruch nehmen. Beispiel: Dachsanierung, 60.000 BEG und Fassade und Fenster mit 60.000 Steuerbonus.
Brauche ich einen Energieberater?
Für die BEG-Förderung ist ein zertifizierter Energieberater erforderlich.
Brauche ich einen Energieberater?

Für die BEG-Förderung ist ein zertifizierter Energieberater erforderlich.

Ich möchte in einem Jahr gleichzeitig mein Dach sanieren und meine Heizung erneuern
Das geht, die Dachsanierung läuft über das BAFA und die Heizungserneuerung über die KfW.

Mitglied werden und vom Förder-Service profitieren

Nutze die vielfältigen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen und steigere die Attraktivität deiner Projekte durch finanzielle Unterstützung. Erfahre alles über die wichtigsten Programme wie BEG EM, Steuerbonus und den KfW-Ergänzungskredit. Mit einer Förderung von bis zu 20 % und zusätzlichen Vorteilen durch individuelle Sanierungsfahrpläne sicherst du dir und deinen Kunden optimale finanzielle Bedingungen für energetische Dachsanierungen und viele weitere Maßnahmen. Stelle sicher, dass dein Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und profitiere von diesen attraktiven Zuschüssen.