Als PV-Mitglied vom Förder-Service Plus profitieren
Als Mitglied kannst du unseren besonderen Förderservice nutzen und dich damit als Problemlöser für deine Kunden positionieren. Wir erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) und übernehmen die komplette Abwicklung – von der technischen Projektbeschreibung bis zum Projektnachweis. So wird dein Kunde umfassend unterstützt und profitiert problemlos von der Förderungsauszahlung.
Die meistgestellten Fragen bei der Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen
Welche interessanten Förderprogramme stehen bei energetischen Sanierungs-maßnahmen zur Verfügung?
Hier geht es um die drei wichtigsten Subventionsmög-
lichkeiten bei Einzelmaßnahmen:
Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem:
Die energetische Sanierungen von Steil- und Flachdächern
Was wird alles gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich die wärmedämmtechnischen Verbesserungen und alle hierfür notwendigen „Umfeldmaßnahmen“.
Dazu gehören unter anderem:
Bei der Erneuerung oder
dem erstmaligen Einbau von Dachfenstern
Bei der klassischen Dachsanierung
Bei der energetischen Sanierung
oder dem erstmaligen Einbau von Gauben
Bei der Wärmedämmung
der obersten Geschossdecke
Auch die bereits vorher genannten Maßnahmen, jedoch gibt es hier eine Besonderheit. Wenn sich die Dacheindeckung in einem schlechten Zustand befindet und deshalb mit Feuchteschäden auf der neuen obersten Geschossdecke zu rechnen ist, oder falls es technische Umsetzungsprobleme bei der Ausführung der energetischen Maßnahme gibt, dann kann unter Umständen auch die Dachsanierung einschließlich aller vorbeschriebenen Umfeldmaßnahmen gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
BEG EM
- Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Die maximale förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, was einer maximalen Förderung von 4.500 € pro Wohneinheit entspricht.
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): Die Förderung erhöht sich auf 20 %, und die Investitionssumme beträgt 60.000 € pro Wohneinheit, was zu einer maximalen Förderung von 12.000 € pro Wohneinheit führt.
Steuerbonus
Die Förderung beträgt 20 % der Sanierungskosten bis zu einer Investitionssumme von 200.000 €, verteilt auf drei Jahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr). Dies ergibt eine maximale Fördersumme von 40.000 €, abhängig von der Steuerlast des Antragstellers.
Welche technischen Anforderungen werden an die Wärmedämmung gestellt?
Die gesetzlichen Anforderungen der GEG müssen bei geförderten, energetischen Sanierungsmaßnahmen übertroffen werden. Der U-Wert darf nach der Sanierung folgende Werte nicht überschreiten:
- Bei Dächern maximal 0,14 W/(m2·K)
- Bei der obersten Geschossdecke maximal 0,14 W/(m2·K)
- Bei Gaubendächern und Gaubenwänden maximal 0,20 W/(m2·K)
- Bei Fassaden maximal 0,20 W/(m2·K)
- Bei Gauben- und Fassadenfenstern maximal 0,95 W/(m2·K)
- Bei Dachfenstern maximal 1,0 W/(m2·K)
Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter für die Gebäude?
- Bei der BEG EM muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.
- Beim Steuerbonus muss das Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein.
Muss der Antragsteller das Haus selbst bewohnen?
- Bei der BEG EM ist das nicht zwingend notwendig.
- Bei der Inanspruchnahme des Steuerbonus muss der Antragsteller selbst in dem Haus wohnen und es darf nicht zu monetären Zwecken vermietet sein.
Müssen Häuser generell energetisch saniert werden?
schossdecke, die energetisch wirksam wärmegedämmt sein muss. Der Stichtag hierfür war der 31.12.2015. Nach dem Gesetzgeber gibt es keine ungedämmten obersten Geschossdecken mehr, in der Praxis sieht dies jedoch oft anders aus.
Muss immer vor der Sanierung ein Antrag gestellt werden?
BEG EM: Bevor die technische Projektbeschreibung erstellt und der Antrag gestellt wird, muss ein Auftrag zwischen Antragsteller und dem Auftragnehmer des Hauptgewerks geschlossen sein. Dieser Auftrag muss entweder eine auflösende oder eine aufschiebende Be-
dingung enthalten:
- Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag gilt erst bei Förderzusage.
- Auflösende Bedingung: Der Vertrag gilt bei Förderabsage nicht mehr.
- Umsetzungszeitraum: Im Auftrag muss ein Umsetzungszeitraum genannt werden, der innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegen muss. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden.
Steuerbonus: Kein Antrag vorab notwendig.
Wird immer ein Energieberater gebraucht?
- BEG EM: Einschaltung eines Energieeffizienzexperten ist Voraussetzung.
- Steuerbonus: Nicht erforderlich, Bestätigung durch Handwerker (Fachunternehmererklärung) genügt.
Werden Energieberaterkosten auch gefördert?
- BEG EM: Die Kosten für den Energieeffizienzexperten werden bis zu einer Höhe von 5.000 € mit 50 % gefördert. Ab 3 Wohneinheiten werden bis zu 2.000 € pro Wohneinheit mit 50 % gefördert.
- Steuerbonus: Die Förderung beträgt ebenfalls 50 %, wobei die Energieberatungskosten bei 4.000 € gedeckelt sind.
- Sanierungsfahplan (iSFP): Es werden 50% der Energieberaterkosten bis max. 650 € gefördert)
Wann werden die Förderung bzw. der Steuerbonus ausgezahlt?
- BEG EM: Nach Beendigung der Baumaßnahme beantragt der Energieeffizienzexperte die Auszahlung. Die Bearbeitungszeit hängt von der Geschwindigkeit des BAFAs ab.
- Steuerbonus: Innerhalb von drei Jahren im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Können BEG EM geförderte Sanierungen zusätzlich steuerlich abgesetzt werden?
Wie funktioniert die BEG EM?
- Antragsteller sind Eigentümer oder Wohneigentümergemeinschaften.
- Die maximale Investitionssumme beträgt 30.000€ pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP).
- Zuerst den Auftrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung mit dem Hauptgewerk abschließen. Vor der Zusage nicht mit der Sanierung beginnen.
- Die Auszahlung erfolgt nach Erstellung des technischen Projektnachweis nach der Ausführung.
Wie funktioniert der KfW Ergänzungskredit 359?
- Es werden dabei maximal 120.000 € insgesamt gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 90.000 € pro Jahr beträgt.
- Der Ergänzungskredit gilt nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit.
Wie funktioniert der Steuerbonus?
- Die förderfähige Sanierungssumme beträgt maximal 200.000 €.
- Der Steuerbonus in Höhe von 20 % wird über drei Jahre gewährt.
- Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das Haus selbst bewohnen.
- Voraussetzung ist die Höhe der Steuerschuld.
- Ein Energieeffizienzexperte kann, muss aber nicht eingeschaltet werden.
Welches der einzelnen Programme ist besser?
Es kommt auf die spezifischen Umstände an. Es gibt kein Patentrezept.
- BEG EM: Die Förderung wird nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die Erstellung des technischen Projektnachweis ausgezahlt. Es wird ein Energieeffizienzexperte benötigt.
- Steuerbonus: Geeignet für Investitionssummen über 60.000 €/WE. Aber nur dann, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt und
nicht vermietet. - Eine Kombination der beiden Programme ist bei
umfangreicheren Sanierungen denkbar.
Was heißt BEG EM?
Wie lange dauert der Prozess?
Welche Unterlagen muss der Handwerker beim Steuerbonus erbringen?
Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als ursprünglich beantragt?
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Kann ich die BEG-Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?
Brauche ich einen Energieberater?
Brauche ich einen Energieberater?
Für die BEG-Förderung ist ein zertifizierter Energieberater erforderlich.
Ich möchte in einem Jahr gleichzeitig mein Dach sanieren und meine Heizung erneuern
Mitglied werden und vom Förder-Service profitieren
Nutze die vielfältigen Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen und steigere die Attraktivität deiner Projekte durch finanzielle Unterstützung. Erfahre alles über die wichtigsten Programme wie BEG EM, Steuerbonus und den KfW-Ergänzungskredit. Mit einer Förderung von bis zu 20 % und zusätzlichen Vorteilen durch individuelle Sanierungsfahrpläne sicherst du dir und deinen Kunden optimale finanzielle Bedingungen für energetische Dachsanierungen und viele weitere Maßnahmen. Stelle sicher, dass dein Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und profitiere von diesen attraktiven Zuschüssen.